§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
- Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Planung, Lieferung, Montage, Änderung, Reparatur oder sonstige Bearbeitung von Fahrzeugeinrichtungen, Ladungssicherungssystemen, Dachträgersystemen, Fahrzeugelektronik und sonstigem Fahrzeugzubehör sowie damit verbundene Nebenleistungen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten.
- Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch Annahme unseres Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen zustande.
- Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind die Auftragsbestätigung, das Angebot, die vom Kunden freigegebene Konfiguration bzw. Planung sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
- Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben, Gewichtsangaben, technische Daten und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten oder Herstellerunterlagen dienen der Beschreibung der Leistung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Technisch erforderliche und dem Kunden zumutbare Änderungen aufgrund von Modell-, Hersteller- oder technischen Änderungen bleiben vorbehalten.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Vereinbarung in Textform. Zusatzleistungen, die der Kunde während der Montage ausdrücklich beauftragt und deren Umfang und Vergütung vor Beginn der Ausführung abgestimmt werden, können auch vor Ort vereinbart werden.
- Ergeben sich nach Vertragsschluss aufgrund der Beschaffenheit des Fahrzeugs, vorhandener Fremdeinbauten, Vorschäden, technischer Besonderheiten oder sonstiger Umstände zusätzliche erforderliche Arbeiten, werden diese dem Kunden angezeigt, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Zusatzarbeiten werden gesondert nach Vereinbarung abgerechnet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind 50 % der vereinbarten Auftragssumme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung zu zahlen.
- Die Bearbeitung des Auftrags, die Materialbestellung bei Herstellern und Lieferanten sowie die verbindliche Einplanung eines Montagetermins erfolgen ausschließlich nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung und nach vollständiger Klärung der technischen Angaben.
- Vereinbarte Liefer- und Montagefristen beginnen frühestens mit vollständigem Eingang der Anzahlung sowie mit Vorliegen sämtlicher vom Kunden bereitzustellender Informationen, Freigaben und Unterlagen.
- Die verbleibenden 50 % der Auftragssumme sind nach Fertigstellung und Abnahme der Montageleistungen bzw. bei vereinbarter Lieferung ohne Montage nach vollständiger Lieferung fällig. Bei Fahrzeugübergabe ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Wegen unwesentlicher Mängel ist der Kunde nicht berechtigt, die Abnahme der Gesamtleistung zu verweigern. Das Recht, einen angemessenen Teil der Vergütung wegen eines berechtigten Mangels zurückzubehalten, bleibt unberührt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 4 Stornierung, Kündigung und kundenspezifische Leistungen
- Bei kundenspezifisch konfigurierten, zusammengestellten oder speziell für den Kunden beschafften Waren besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Umtausch allein aufgrund einer nachträglichen Änderung des Beschaffungswunsches.
- Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
- Soweit der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigt, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB.
- Bei einer vom Kunden veranlassten Vertragsbeendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Kosten sowie nicht anderweitig verwendbare, kundenspezifisch beschaffte oder hergestellte Komponenten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abzurechnen.
- Ein Umtausch oder eine Rückgabe ordnungsgemäß gelieferter Ware ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht oder im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Liefer- und Montagefristen / Verzögerungen
- Liefer- und Montagefristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Liefer- und Montagefristen verlängern sich angemessen, wenn ihre Einhaltung durch Umstände beeinträchtigt wird, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen ausschließlich Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung oder schwerwiegende Betriebsstörungen, die trotz zumutbarer Vorsorgemaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
- Verzögerungen oder Nichtlieferungen von Herstellern und Lieferanten führen nur dann zu einer Fristverlängerung, wenn wir diese trotz ordnungsgemäßer Auswahl und Überwachung nicht vermeiden konnten.
- Dauert eine solche Verzögerung länger als 30 Kalendertage an, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erfüllten Leistungen zu kündigen.
- Wir sind berechtigt, zumutbare Teilleistungen zu erbringen.
- Wird die Leistung durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand verzögert, verlängern sich Fristen angemessen.
- Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Ort der Montage und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Die Montage erfolgt nach Vereinbarung an unserem Montageort, am Standort des Kunden, bei einer vom Kunden benannten Werkstatt oder an einem sonst vereinbarten geeigneten Ort.
- Bei Montage an unserem Standort hat der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Termin auf eigene Kosten bereitzustellen. Das Fahrzeug muss für die vereinbarten Arbeiten zugänglich, soweit erforderlich sauber und vollständig geräumt sein.
- Ladegut, Werkzeuge, persönliche Gegenstände sowie nicht von uns gelieferte Einbauten und Gegenstände sind vor Übergabe zu entfernen, soweit sie die Montage behindern können.
- Bei Montage beim Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort stellt der Kunde auf eigene Kosten einen geeigneten, sicheren, ausreichend beleuchteten und für die Montage geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung. Soweit erforderlich, stellt der Kunde Strom und sonstige erforderliche Infrastruktur kostenfrei zur Verfügung.
- Der Kunde hat uns vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Vorschäden, Unfallschäden, Korrosion, Undichtigkeiten, Fehlermeldungen, technische Besonderheiten, vorhandene Fremdeinbauten sowie sonstige relevante Umstände hinzuweisen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin grundsätzlich fahrbereit und für die vereinbarten Arbeiten geeignet ist. Eine Garantie des Kunden für die vollständige technische Mängelfreiheit wird nicht verlangt.
- Ergeben sich während der Montage bislang nicht erkennbare technische Mängel oder Besonderheiten, die eine sichere oder fachgerechte Durchführung beeinträchtigen, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen oder die Durchführung abzulehnen. Hierdurch entstehender angemessener Mehraufwand wird gesondert berechnet, soweit der Kunde die betreffenden Umstände zu vertreten hat oder sie seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
- Für Gegenstände, die entgegen den vorstehenden Pflichten im Fahrzeug verbleiben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden an nicht von uns beauftragten oder nicht zur Montage vorgesehenen Gegenständen besteht insbesondere nicht, wenn diese die Montage behindern oder von uns nicht ohne Weiteres erkannt werden konnten.
- Muss das Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten durch uns gereinigt, geräumt, vorbereitet oder von Fremdeinbauten befreit werden, können die erforderlichen Arbeiten nach dem vereinbarten bzw. mitgeteilten Stundensatz gesondert berechnet werden.
§ 7 Fahrzeugübernahme und Dokumentation
- Bei Übernahme des Fahrzeugs können äußerer und innerer Zustand, vorhandene Vorschäden, Kilometerstand, Tank- bzw. Ladezustand sowie vorhandene Fehlermeldungen dokumentiert werden.
- Die Dokumentation kann insbesondere durch Fotos erfolgen und dient der Feststellung des Fahrzeugzustands bei Übergabe.
- Der Kunde hat erkennbare Vorschäden und sonstige Besonderheiten möglichst bei Fahrzeugübergabe anzugeben.
- Eine gemeinsam erstellte Zustandsdokumentation wird Bestandteil der Vertragsunterlagen, soweit sie von beiden Parteien bestätigt wurde.
§ 8 Hol- und Bringservice
- Wird ein Hol- und Bringservice vereinbart, beginnt unsere Obhut über das Fahrzeug mit dessen tatsächlicher Übernahme durch uns oder einen von uns eingesetzten Mitarbeiter und endet mit der tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden oder eine von ihm autorisierte Person.
- Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin fahrbereit und verkehrssicher ist und über ausreichenden Kraftstoff bzw. ausreichende Antriebsenergie für die vereinbarte Fahrt verfügt.
- Der Kunde hat uns auf bekannte fahrzeugbezogene Besonderheiten, Einschränkungen oder Defekte hinzuweisen, die für den Hol- und Bringservice relevant sein können.
- Der Kunde hat während des Hol- und Bringservices den bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Versicherungsschutz des Fahrzeugs aufrechtzuerhalten.
- Die Haftung für Schäden am Fahrzeug während des Hol- und Bringservices richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 16 dieser AGB. Eine Inanspruchnahme der Kaskoversicherung des Kunden führt nicht zu einem Ausschluss einer gegebenenfalls bestehenden Haftung unsererseits.
§ 9 Abnahme der Montageleistungen
- Nach Fertigstellung der Montage wird dem Kunden die Leistung zur Abnahme bereitgestellt.
- Die Abnahme erfolgt grundsätzlich gemeinsam und wird in einem Abnahme- bzw. Übergabeprotokoll dokumentiert.
- Im Abnahmeprotokoll können insbesondere Leistungsumfang, erkennbare Mängel, Restarbeiten, Kilometerstand, Fahrzeugzustand und sonstige Besonderheiten festgehalten werden.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Der Kunde kann festgestellte Mängel im Abnahmeprotokoll dokumentieren und seine gesetzlichen Rechte geltend machen.
- Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er mindestens einen konkreten Mangel anzugeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme, insbesondere § 640 BGB.
- Wir können dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Wird die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, tritt die gesetzliche Abnahmefiktion ein, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen bei der Abnahme vorbehaltener Mängel bleiben unberührt.
§ 10 Fahrzeugabstellung bei uns / Obhut und Standkosten
- Unsere Obhut beginnt mit tatsächlicher Übernahme des Fahrzeugs.
- Abstellung erfolgt auf unserem Betriebsgelände; Hallenunterbringung nur bei Vereinbarung.
- Für Schäden haften wir nach gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde hat das Fahrzeug nach Fertigstellungsanzeige innerhalb der vereinbarten Frist abzuholen.
- Erfolgt keine Abholung innerhalb von zwei Werktagen, kann Annahmeverzug eintreten.
- Ab dem dritten Kalendertag nach Fertigstellungsanzeige können wir eine Standgebühr von 20,00 € netto pro Tag berechnen, sofern der Kunde die verspätete Abholung zu vertreten hat. Die Pauschale berücksichtigt typische Kosten für Abstellung, Obhut und organisatorischen Aufwand und schließt den Nachweis eines geringeren Schadens nicht aus.
- Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; wir können einen höheren Schaden nachweisen.
- Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Technische Voraussetzungen, Fahrzeugzulässigkeit und Eintragung
- Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für Planung und Montage relevanten Angaben zum Fahrzeug vollständig und richtig mitzuteilen, insbesondere Fahrzeugtyp, Modelljahr, Radstand, Aufbauvariante, zulässiges Gesamtgewicht, vorhandene Sonderausstattung und vorhandene Einbauten.
- Der Kunde hat uns insbesondere auf nachträgliche Umbauten, Sonderfahrzeuge, elektrische Anlagen, Zusatzbatterien, Standheizungen, Dachaufbauten, Bodenplatten und sonstige Fremdeinbauten hinzuweisen.
- Soweit für die konkrete Ausrüstung eine technische Begutachtung, Eintragung, Änderungsabnahme oder sonstige behördliche Genehmigung erforderlich ist, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrags sind.
- Eine Verpflichtung zur Durchführung oder Erlangung einer Eintragung, Genehmigung oder Abnahme besteht nur, wenn dies ausdrücklich als Vertragsleistung vereinbart wurde.
- Der Kunde hat die jeweils zulässigen Gewichte, Achslasten, Dachlasten sowie sonstigen technischen Grenzen des Fahrzeugs einzuhalten. Für eine spätere Überladung oder Veränderung der Fahrzeug- oder Ladungssituation durch den Kunden übernehmen wir keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Ladungssicherung
- Soweit wir Ladungssicherungssysteme liefern oder montieren, beziehen sich unsere Leistungen auf den jeweils vereinbarten technischen Leistungsumfang.
- Die konkrete spätere Beladung des Fahrzeugs, insbesondere Art, Gewicht, Abmessungen und Verteilung des Ladegutes, liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, Herstellerangaben, Belastungsgrenzen, Bedienungsanleitungen und Verwendungshinweise zu beachten.
- Eine Haftung für eine unsachgemäße oder von der vereinbarten Auslegung abweichende spätere Nutzung oder Beladung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Zusätzliche Nachweise, Prüfungen oder Zertifizierungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.
§ 13 Fahrzeugelektronik und Fremdeinbauten
- Bei Arbeiten an Fahrzeugelektrik und Fahrzeugelektronik können insbesondere bei älteren Fahrzeugen oder vorhandenen Umbauten technische Wechselwirkungen auftreten, die nicht vorhersehbar sind.
- Der Kunde hat uns auf vorhandene elektrische oder elektronische Umbauten, Zusatzgeräte, Telematiksysteme, Ortungssysteme, Alarmanlagen, Funktechnik, Zusatzbatterien und sonstige relevante Komponenten hinzuweisen.
- Für die Funktionsfähigkeit von Fremdkomponenten, die nicht von uns geliefert oder deren Funktionsfähigkeit nicht ausdrücklich von uns übernommen wurde, übernehmen wir keine Beschaffenheitsgarantie.
- Soweit ein Fahrzeughersteller bestimmte Umbauten oder Eingriffe nicht freigibt oder hierdurch Herstellervorgaben bzw. Garantiebedingungen betroffen sein können, obliegt es dem Kunden, erforderliche Freigaben einzuholen, soweit wir dies nicht ausdrücklich übernommen haben.
- Werden durch nicht von uns zu vertretende Vorschäden, technische Besonderheiten oder Fremdeinbauten zusätzliche Arbeiten erforderlich, können diese nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte, noch nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderungen unser Eigentum.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die jeweils gelieferten Vorbehaltswaren, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
- Soweit Komponenten bestimmungsgemäß mit dem Fahrzeug verbunden oder eingebaut werden und dadurch ihre rechtliche Selbstständigkeit verlieren, gilt der Eigentumsvorbehalt nur insoweit, als dies rechtlich zulässig ist. Die gesetzlichen Vorschriften über wesentliche Bestandteile bleiben unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware bis zur vollständigen Zahlung pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich über Beschädigungen, Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist bis zur vollständigen Zahlung unzulässig.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, richten sich unsere Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Herausgabeverlangen setzt grundsätzlich den Rücktritt vom Vertrag voraus.
§ 15 Mängelansprüche und Verjährung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB wirksam etwas anderes geregelt ist.
- § 377 HGB gilt für beiderseitige Handelsgeschäfte.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
- Nicht erkennbare Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
- Die Verkürzung nach Absatz 5 gilt nicht für Ansprüche
- wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels,
- aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- sowie für alle gesetzlich zwingend länger zu behandelnden Ansprüche, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
- Nacherfüllung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde hat Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu gewähren.
- Schlägt Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
§ 16 Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendig sind und deren Erfüllung der Kunde erwarten darf, insbesondere die fachgerechte Planung und Montage der vereinbarten Fahrzeugeinrichtung.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Sie gelten ferner nicht bei Garantieübernahme, arglistigem Verschweigen oder zwingender gesetzlicher Haftung.
- Soweit gesetzlich zulässig, haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechungen, sofern diese Schäden bei Vertragsschluss nicht als typische oder vorhersehbare Folge anzusehen waren.
- Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Überladung durch den Kunden haften wir nur nach gesetzlichen Vorschriften.
§ 17 Versicherung des Kundenfahrzeugs
- Der Kunde ist verpflichtet, während des Aufenthalts des Fahrzeugs bei uns sowie während eines vereinbarten Hol- und Bringservices den bestehenden Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz des Fahrzeugs aufrechtzuerhalten.
- Die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes begründet keinen Ausschluss oder eine Einschränkung einer nach den gesetzlichen Vorschriften bestehenden Haftung unsererseits.
§ 18 Zahlungsfähigkeit / Sicherheitsleistung
- Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, können wir die weitere Ausführung der Leistungen von Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Leistet der Kunde die verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
§ 19 Datenschutz
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Weitere Informationen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
- Die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen bleibt zulässig, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit unserem Anspruch stehen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
- Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz vereinbart.
- Dies gilt auch für Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Wirksamkeit oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Soweit für einen Kunden eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich nicht zulässig ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Unternehmensangaben
Workpax
Inhaber Samuel Berger
Im Hub 8
92339 Beilngries
Tel.: +49 / (0)151 20283935
E-Mail: s.berger@workpax.de
Web: www.workpax.de